Zwangsversteigerung
Gerichtliche Versteigerung einer Immobilie zur Befriedigung von Gläubigern — Chance für Käufer, aber auch mit Risiken verbunden.
Wann kommt es zur Zwangsversteigerung?
Wenn Eigentümer dauerhaft ihre Kreditraten nicht mehr bedienen oder Steuerschulden offenbleiben, kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Bis zur tatsächlichen Versteigerung vergehen meist 12–24 Monate.
Verkehrswertfestsetzung
Das Amtsgericht beauftragt einen Sachverständigen, der den Verkehrswert ermittelt. Dieser gilt als Grundlage für die Versteigerungsgrenzen:
5/10-Grenze (50 %): Im 1. Termin darf das Gericht den Zuschlag verweigern, wenn das Höchstgebot unter 50 % liegt7/10-Grenze (70 %): Auf Antrag eines Gläubigers darf der Zuschlag verweigert werden, wenn das Höchstgebot unter 70 % liegtRisiken für Käufer
Keine Mängelhaftung des VoreigentümersBesichtigung oft nicht möglichMieter, Nutzungsrechte und unbekannte Lasten bleiben bestehenSicherheitsleistung von 10 % bei der Versteigerung notwendigSofortige Zahlungspflicht nach ZuschlagChancen
Preise oft 20–30 % unter MarktwertSchnellerer EigentumsübergangKeine MaklerprovisionUnser Service
Wir prüfen Versteigerungsobjekte im Gäu auf Wirtschaftlichkeit, recherchieren Lasten und unterstützen unsere Investoren beim Bietverfahren.
Verwandte Begriffe
Fragen zu „Zwangsversteigerung"?
Sprechen Sie mit unseren Immobilienexperten — kostenlos, unverbindlich und direkt aus dem Gäu.
KAUFEN. VERMIETEN. DURCHRECHNEN.
Lohnt sich Ihre Kapitalanlage?
Kaufpreis, Miete und Kosten gegenüberstellen – mit unserem kostenlosen Renditerechner.