Verkehrswert
Der Marktwert einer Immobilie — der Preis, der unter normalen Marktbedingungen objektiv erzielbar ist.
Definition nach BauGB
Nach § 194 Baugesetzbuch ist der Verkehrswert der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Wertermittlungsstichtag zu erzielen wäre — ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Drei klassische Bewertungsverfahren
Vergleichswertverfahren: Vergleich mit ähnlichen Verkäufen in der Umgebung. Standard bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern.Sachwertverfahren: Bodenwert + Gebäudewert (Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung). Standard bei Einfamilienhäusern in individueller Lage.Ertragswertverfahren: Aus erzielbarer Jahresmiete kapitalisiert. Standard bei Mehrfamilienhäusern und Renditeobjekten.Verkehrswert ≠ Verkaufspreis
Der tatsächliche Verkaufspreis kann durch Marktdynamik vom Verkehrswert abweichen — in heißen Lagen oft +10–20 %, in schwachen Märkten auch -10 %.
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