Grundbuch
Öffentliches Register, in dem alle Eigentums- und Belastungsverhältnisse einer Immobilie verbindlich eingetragen sind.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch wird vom Amtsgericht geführt und enthält drei Abteilungen:
Abteilung I: EigentümerAbteilung II: Lasten und Beschränkungen (z. B. Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte)Abteilung III: Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden)Wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer. Punkt.
Einsicht
Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann — typischerweise Eigentümer, Kaufinteressenten mit Reservierungsvereinbarung oder beauftragte Makler und Notare.
Was prüfen wir vor dem Verkauf?
Vor jedem Verkauf besorgen wir einen aktuellen Grundbuchauszug und prüfen:
Lasten in Abteilung II (Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte)Eingetragene Grundschulden in Abteilung IIIEintragungen im Baulastenverzeichnis (Baden-Württemberg!)Das vermeidet böse Überraschungen beim Notartermin.
Notarielle Eintragung
Eigentum geht erst auf Sie über, wenn der Notar die Auflassungsvormerkung und später Sie als neuen Eigentümer im Grundbuch einträgt — nicht schon mit Vertragsunterschrift.
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