Scheidung · Diskret · Neutral
Scheidung & Haus —faire Lösung statt Teilungsversteigerung.
Bei einer Scheidung ist die gemeinsame Immobilie meist das größte Streitthema. Wir sind beiden Seiten gleichermaßen verpflichtet — und sorgen für eine sachliche, transparente Abwicklung.
Bei rund 40 % aller Scheidungen in Deutschland steht eine gemeinsame Immobilie im Mittelpunkt. Drei Optionen stehen meist zur Wahl: Einer übernimmt und zahlt den anderen aus, beide vermieten weiter, oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt.
Wenn keine Einigung gelingt, droht die Teilungsversteigerung — und damit Wertverluste von 20–35 % gegenüber dem regulären Verkaufspreis. Unser Job: das verhindern.
Was eine geordnete Lösung kostet
Wie wir Sie begleiten
Die 3 Optionen — ehrlich verglichen
Option 1: Einer übernimmt, der andere wird ausgezahlt
Sinnvoll, wenn ein Ehepartner finanziell stark genug ist, um die andere Hälfte plus offene Finanzierung zu schultern. Häufiger Knackpunkt: Die Bank muss mitspielen. Die übernehmende Person muss die volle Finanzierung allein tragen — und gleichzeitig die Auszahlung an den Ex-Partner stemmen. Bei 500.000-€-Häusern oft fünfstellige Auszahlungen.
Option 2: Gemeinsam vermieten
Lohnt sich finanziell selten und ist konfliktanfällig — Mieterauswahl, Reparaturen, Mieteinnahmenaufteilung. Funktioniert in der Praxis nur, wenn beide Ex-Partner sehr sachlich miteinander umgehen können.
Option 3: Verkauf und Erlös teilen
Der häufigste Weg — und meist der saubere Schnitt. Beide bekommen eine fest definierte Auszahlung, beide können neu anfangen. Voraussetzung: Eine faire Marktwert-Einschätzung, mit der beide leben können.
Teilungsversteigerung — warum sie fast immer die schlechteste Option ist
Wenn ein Ehepartner einseitig die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt, wird die Immobilie öffentlich versteigert. Klingt nach „schneller Lösung" — ist es nicht:
Wertverlust 20–35 % gegenüber regulärem VerkaufspreisVerfahren dauert 12–24 MonateAnwalts- und Gerichtskosten von 5.000–15.000 €Käufer bekommt die Immobilie oft weit unter VerkehrswertKeine Verhandlungsmöglichkeit über den EndpreisSchon allein die Androhung einer Teilungsversteigerung kann jedoch helfen, eine Einigung zu erzwingen. Wir kennen die rechtlichen Hebel.
Zugewinnausgleich — was beim Verkaufserlös berücksichtigt wird
Wer die Immobilie mit in die Ehe gebracht oder geerbt hat, hat einen persönlichen Anteil am Wertzuwachs. Wer mehr in Tilgung und Sanierung investiert hat, kann das geltend machen. Wir helfen, eine transparente Aufstellung zu erstellen, mit der beide Seiten arbeiten können.
Diskretion ist alles
Eine Scheidung ist privat. Wir vermarkten auf Wunsch komplett Off-Market über unser Käufernetzwerk — kein öffentliches Inserat, keine Nachbarschafts-Fragen, keine Mitarbeiter Ihrer Firma, die auf ImmoScout24 etwas entdecken.
Häufige Fragen
Antworten, die wirklich helfen
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