Wohnflächenverordnung
Die WoFlV regelt verbindlich, wie die Wohnfläche einer Immobilie zu berechnen ist — gilt seit 2004.
Geltungsbereich
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt verbindlich für geförderten Wohnraum und ist im freien Wohnungsmarkt der Standard, der von Maklern, Verwaltern und Gerichten verwendet wird.
Drei Anrechnungsstufen
Praxisrelevanz
Bei einem Maisonette-Dachgeschoss in Herrenberg oder einer Altbauwohnung in Nagold mit Schrägen können sich aus den Anrechnungsregeln deutliche Differenzen zur Bruttogrundfläche ergeben — manchmal 15–20 m².
DIN 277 als Alternative
Manche Verkäufer nennen Flächen nach DIN 277 — dort werden auch Bereiche unter 1 m und Heizungsräume mitgerechnet. Im Exposé muss klar stehen, nach welcher Methode gerechnet wurde.
Streit vermeiden
Wir messen vor dem Verkauf jede Immobilie nach WoFlV neu auf — Bauunterlagen sind oft veraltet. Das vermeidet spätere Reklamationen und Wertminderungen nach Vertragsabschluss.
Verwandte Begriffe
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