Notaranderkonto
Treuhandkonto des Notars — wird in besonderen Fällen genutzt, wenn der Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer fließen soll.
Was ist das Notaranderkonto?
Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto des Notars. Der Käufer überweist den Kaufpreis dorthin, der Notar zahlt erst aus, wenn alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.
Wann wird es eingesetzt?
Bei Standardkäufen heute eher selten. Üblich ist die Direktzahlung des Käufers an den Verkäufer, sobald der Notar bestätigt, dass alle Voraussetzungen vorliegen.
Notwendig wird das Anderkonto z. B. bei:
Lastenfreistellung gegen sofortige AuszahlungZwangsversteigerungenInsolvenzfällenKomplexen ErbauseinandersetzungenKosten
Notaranderkontoabwicklung kostet zusätzlich — meist 1 % des Kaufpreises plus Bankgebühren. Deshalb wird es nur eingesetzt, wenn es wirklich nötig ist.
Direktzahlung als Standard
Bei normalen Käufen genügt die Fälligkeitsmitteilung des Notars: Sobald Auflassungsvormerkung eingetragen, Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde vorliegt und Lastenfreistellung gesichert ist, zahlt der Käufer direkt an den Verkäufer.
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