Grunderwerbsteuer
Steuer, die beim Kauf einer Immobilie auf den Kaufpreis fällig wird — in Baden-Württemberg 5,0 %.
Höhe in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Bei einer Immobilie für 600.000 € sind das 30.000 €.
Wer zahlt?
Per Gesetz haften Käufer und Verkäufer gemeinsam, üblicherweise wird im Kaufvertrag aber der Käufer als Schuldner festgelegt.
Wann wird sie fällig?
Nach der notariellen Beurkundung erhält das Finanzamt eine Anzeige. Etwa 4–8 Wochen später kommt der Steuerbescheid. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung — ohne diese wird das Eigentum nicht im Grundbuch umgeschrieben.
Sparpotenziale
Bewegliches Inventar separat ausweisen (Einbauküche, Sauna, Möbel) — dafür fällt keine Grunderwerbsteuer an, sofern die Werte realistisch und belegbar sindErbschaft und Schenkung unter Verwandten in gerader Linie sind grunderwerbsteuerfreiEheliche Gütertrennung: Übertragungen zwischen Ehegatten sind ebenfalls steuerfreiTeil der Kaufnebenkosten
Zusammen mit Notar (~1,5 %), Grundbucheintrag (~0,5 %) und ggf. Maklerprovision summieren sich die Kaufnebenkosten in BW auf 8–12 % des Kaufpreises.
Verwandte Begriffe
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