Grunddienstbarkeit
Eingetragenes Recht eines Nachbarn an Ihrem Grundstück — z. B. Wegerecht, Leitungsrecht oder Bebauungsbeschränkung.
Definition
Eine Grunddienstbarkeit belastet Ihr Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks. Sie steht in Abteilung II des Grundbuchs und geht beim Verkauf automatisch auf den Käufer über.
Typische Beispiele
Wegerecht: Der Nachbar darf über Ihr Grundstück zu seinem HinterliegergrundstückLeitungsrecht: Wasser-, Gas- oder Stromleitungen verlaufen unter Ihrem GrundstückGeh- und Fahrtrecht: Häufig bei geteilten Hofzufahrten in den älteren Ortskernen von Bondorf, Mötzingen oder NebringenBebauungsbeschränkung: Begrenzte Höhe, Fensterverbote zur NachbarseiteWertminderung?
Eine Dienstbarkeit kann den Verkehrswert reduzieren — muss aber nicht. Ein einfaches Leitungsrecht im Randbereich des Grundstücks ist meist unkritisch, ein Wegerecht mitten durch den Garten dagegen wertmindernd.
Was wir prüfen
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie ziehen wir den aktuellen Grundbuchauszug und Baulastenverzeichnis-Auszug. Sollten ungeklärte Dienstbarkeiten existieren, klären wir vor Vermarktungsstart, wie damit umzugehen ist.
Verwandte Begriffe
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