Erbbaurecht
Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen — gegen Zahlung eines Erbbauzinses.
Was bedeutet Erbbaurecht?
Beim Erbbaurecht kaufen Sie nur das Gebäude, nicht das Grundstück. Das Grundstück gehört weiterhin dem Erbbaurechtsgeber — meist Kirchen, Kommunen oder Stiftungen. Im Gegenzug zahlen Sie einen jährlichen Erbbauzins.
Laufzeit und Konditionen
Erbbaurechtsverträge laufen üblicherweise 99 Jahre. Der Erbbauzins liegt typischerweise bei 3–5 % des Grundstückswerts pro Jahr und wird oft an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.
Vorteile
Geringere Kaufnebenkosten (kein Grundstückskauf)Niedrigerer FinanzierungsbedarfInteressant für Familien mit begrenztem EigenkapitalNachteile
Wertsteigerung des Grundstücks profitiert nicht SieErbbauzins läuft dauerhaftWiederverkauf manchmal schwierigerBei Vertragsende muss meist eine Entschädigung neu verhandelt werdenIm Gäu eher selten
Im Landkreis Böblingen und Calw ist klassisches Eigentum die Regel. Erbbaurechte begegnen uns gelegentlich bei kirchlichen Grundstücken oder älteren Wohnsiedlungen.
Verwandte Begriffe
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